Bösartiger Disput im «Beobachter» zum
Sanctuarium Artis Elisarion
Der Schweizerische Beobachter, eine damals monatlich erscheinende weit verbreitete Zeitung in der deutschsprachigen Schweiz ohne parteipolitische Bindung, setzte sich ein für Minderheiten und die Schwachen, für die Emanzipation der Frauen und gegen die grassierende Bürokratie, deckte Skandale und Heucheleien auf. Auch in den vorliegenden zwei Artikeln zum Sanctuarium Artis Elisarion ist der Ton sachlich und korrekt. Doch man darf sich fragen, warum eine solch pointierte Anbiederung zu homophoben und xenophoben Vorurteilen in dieser Zeitung erscheinen konnte.
Eine faustdicke Blamage!
Artikel im Beobachter Nr. 3 vom 13. Februar 1946
Ein angesehener bernischer Kunstmaler hat folgendes Schreiben an den Beobachter geschickt:
«In Nr. 4 Der grüne Heinrich steht unter dem Titel ‹Das wahre Gesicht› ein Artikel, überschriftet ‹Sanctuarium Artis Elisarion›. Dies ist ein Rundtempel in Locarno, in dem die Gemälde des Deutschen von Kupffer, genannt Elisarion, ausgestellt sind. Der Artikel ist ergänzt durch neun Abbildungen nach den Gemälden des Elisarion, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich dabei um eine homosexuelle Sache handelt. Ausserdem wenn Kitsch die Bezeichnung ist für verlogene Kunstform, dann ist diese Kunst der Inbegriff des Kitsches.
‹Der grüne Heinrich behauptet› in seinem Artikel, dieser Tempel sei durch die Eidgenossenschaft und durch den Kanton Tessin subventioniert worden.
In dem genannten Artikel sind ferner drei Bundesräte abgebildet. Unter ihren Bildern stehen die Lobesphrasen, mit denen sie die ‹Kunst› des Elisarions bedachten, und ihre Phrasen sind ebenso verlogen.
Das Politiker in der Regel nicht über eine hohe Bildung verfügen, ist altbekannt. Dass aber gleich drei Bundesräte sich verleiten lassen, einer offensichtlich homosexuellen Angelegenheit ihr Lob zu spenden, das erscheint mir ebenso unwahrscheinlich, wie deren Subventionierung durch die Eidgenossenschaft.
Ich erlaube mich deshalb, den Beobachter anzufragen, ob er in der Lage sei, die Behauptungen des ‹Grünen Heinrichs› zu widerlegen; dies aus der Erwägung heraus, dass eine Richtigstellung in der meistverbreiteten Zeitung der Schweiz wohl am Platze wäre, sollten die die Behauptungen auf Unwahrheiten beruhen.
Andernfalls gehörten diese Herren angeprangert, die einfältig genug waren, dem faulen Zaubers eines von Kupffers auf den Leim zu gehen und ihn mit Lob und öffentlichen Geldern zu bedenken.»
Der Beobachter stellte dieses Schreiben seinem Mitarbeiter in Kunstfragen, Herrn Dr. A. Baur, zu und bat ihn sich dazu zu äussern. Er schreibt uns:
«Ob das Sanctuarium Artis Elisarion in Locarno eine Bundessubvention erhalten hat, darüber erwarten auch wir mit Ungeduld eine Erklärung aus dem Bundeshaus, und zwar ob oder ob nicht, in welcher Form, wie hoch, ob die eidgenössische Kunstkommission nicht darüber befragt worden ist, ob in diesem Fall nicht eine bedauerliche Kompetenzüberschreitung vorliegt, und ob wir uns doch für eine Demokratie halten dürfen, wenn wir darüber nicht klaren Wein eingeschenkt bekommen. Dass die dort gebotenen Bilder von einer geschlechtlichen Unsauberkeit eingegeben sind, drüber besteht sowohl unter Künstlern und Kunstfreunden unsers Landes wie auch unter dem bescheidnen Volk nur eine Ansicht. Der Unterzeichnete hat diesen Sommer im Auftrag des Beobachters ein halbes Hundert schweizerischer Malateliers besucht und dort alle Ecken durchstöbert; er hat sich dabei über die untadelige Ehrenhaftigkeit unserer Künstler auch in dieser Hinsicht gefreut; um so schlimmer, wenn man ihnen Ausländer vorzieht, deren geistige Haltung so bedenklich ist. Das drei ehrbare Bundesväter solchen Schmutzereien hohe Loblieder sangen, erklärt sich wohl aus ihrer Unsicherheit gegenüber Werken der Kunst, die sie dazu verleitet, sie müssten tun, als verständen sie etwas.
Albert Baur.»
Kitsch bleibt Kitsch!
Artikel im Beobachter Nr. 7 vom 15. April 1946
In Nr. 3 hat der Beobachter an die zuständigen eidgenössischen Behörden die Anfrage gerichtet, ob die Behauptungen einer Zeitschrift richtig sei, dass das Sanctuarium Artis Elisarion in Locarno-Minusio, in dem sich kitschige Gemälde eines ehemaligen Balten und naturalisierten Schweizers von Kupffer befinden, durch die Eidgenossenschaft und durch den Kanton Tessin subventioniert worden sei. Das Sekretariat des eidg. Departement des Innern stellte darauf im Einverständnis mit der eidg. Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung dem Beobachter die nachstehende Erklärung zu:
«Das eidg. Departement des Innern wurde in den Jahren 1936 bis 1939 wiederholt ersucht,
das ‹Sanctuarium Artis Elisarion› in Locarno, auf Grund eines Vermächtnisses in die Obhut des Bundes zu nehmen;
an die Kosten eines Anbaus am ‹Sanctuarium› einen Beitrag aus dem eidg. Kunstkredit zu leisten.
Das Departement ist, im Einvernehmen mit der eidg. Kunstkommission, auf keines dieser Gesuche eingetreten.
Dagegen hat die eidg. Zentralstelle für die Arbeitsbeschaffung, auf Antrag und unter Mittbeteiligung der zuständigen Tessiner Behörde, an die reinen Baukosten für den Anbau am Sanctuarium im Jahre 1939 eine Subvention von Fr. 6000.– gewährt, im Sinne einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme für das damals notleidende Baugewerbe.»
Der Beobachter nimmt mit Befriedigung von dieser Erklärung Kenntnis, aus der deutlich hervorgeht, dass die zuständigen eidg. Behörden den künstlerischen Wert des «Weihetempels» in Locarno nicht so hoch einschätzten, wie von interessierter Seite behauptet wird.
In Zuschriften der Anhänger des verstorbenen Malers Elisàr von Kupffer wird der Beobachter darüber belehrt, dass es sich bei dem kritisierten Wandgemälde im Rundbau um die Darstellung einer Jenseitswelt handle, die als Traum den Schöpfer der Bilder vorschwebte. Seine nackten Gestalten seien weder typisch Mann, noch typisch Weib; denn in jener Welt seien eben diese Gegensätze überwunden. Am künstlerischen Werturteil über diese «geschlechtslosen» Figuren dürfe diese Erklärung wenig ändern.
Mein Protest, Manuskript von Eduard von Mayer zu den Berichten im «Der grüne Heinrich» und im «Beobachter».